Denkmalschutz

Seelhausturm in Eibelstadt

Ziel des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist die Erhaltung der historischen Zeugnisse unseres kulturellen Lebens. Dies bedeutet vor allem die Bewahrung und behutsame Weiterentwicklung historischer Orte und Gebäude. Dabei geht es nicht nur um Kirchen und Burgen, sondern vor allem um Bürger-, Bauern- und Winzerhäuser, Scheunen, Bahnhöfe, Mühlen, Dorfmauern und vieles mehr.

In der Regel sind Maßnahmen, die sich auf Bau- oder Bodendenkmäler oder die in die Denkmalliste eingetragenen beweglichen Denkmäler beziehen, nur zulässig, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreis Würzburg) hierfür zuvor eine Erlaubnis erteilt hat. Anlaufstelle ist immer die Gemeinde, die zu dem Antrag eine Stellungnahme abgibt und ihn dann unverzüglich an die Untere Denkmalschutzbehörde weiterleitet.

Mehr Informationen erhalten Sie über die nebenstehenden Links.

Örtliche Bauvorschriften der Gemeinden

Bitte beachten Sie auch, dass die Gemeinden teilweise örtliche Bauvorschriften wie beispielsweise Ortsgestaltungssatzungen erlassen haben.

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